Handelsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Reiseagentur OTRE GmbH
Frymburk 12
382 79
Id.-Nr.: 260 25 141
Ust.-Id.-Nr.: CZ 260 25 141
1. Einleitende Bestimmungen
Die Reiseagentur OTRE GmbH (im Folgenden nur als der Vermittler genannt) vermittelt Ihnen in Namen und im Auftrag der gegenwärtigen Besitzer oder von ihnen beauftragten Personen den Abschluss der zeitbegrenzten Mietverträge der Ferienhäuser, Appartements und Wochenendhäuser (im Folgenden sind sie nur als der Vermieter genannt). Die Reiseagentur OTRE GmbH tritt hier ausschließlich als der Vermieter auf. Der Vermieter übernimmt die Informationen von den Vermietern und den Mietern in Namen und in Beauftragung von den einzelnen Vertragsparteien. Im Fall der unverbindlichen und verbindlichen Buchung ist der Vermieter durch den Vermittler vertreten. Der Vermittler ist von den Vermieter als der Generalvermittler bevollmächtigt die Buchungen anzunehmen und zu bestätigen, die fälligen Zahlungen und Gebühren anzunehmen, die Stornobedingungen geltend zu machen und die Erklärungen in Namen des Vermieters zu geben. Der Vermieter hat die Pflicht sich für die ordentliche Verwirklichung der Vermietung zu sorgen. Die Ausstattung und der Gesamtzustand des vermieteten Objektes entspricht den Daten von dem Vermieter (die Beschreibung des Objektes). Alle diesen Informationen sind von dem Vermittler bearbeitet, übersetzt und geboten.
2. Verbindliche, nichtverbindliche Buchungen
• Der Vermieter hat die Möglichkeit das ausgewählte Objekt mündlich, schriftlich, per Fax, Online oder per E-Mail zu buchen. Zur verbindlichen Bestellung ist es nötig dem Vermittler die schriftliche Mitteilung vom Mieter zu schicken (mit dem Brief, per E-Mail, per Fax) und der Vermittler schickt dem Mieter (mit dem Brief, per E-Mail, per Fax) die schriftliche Bestätigung der Buchung zurück (Voucher/Buchungsvertrag).
• Die Online-Buchungen treten in Kraft mit der schriftlichen Bestätigung des Vermittlers dem Mieter, und zwar mit dem Brief, per E-Mail, per Fax.
• Die Buchung des Mieters ist für alle in der Buchung angeführten Personen, bzw. für die Personen gültig, die unabhängig von der Aufzählung der Personen das Objekt im Rahmen der Vermietung nutzen, wobei für die im Vertrag enthaltenen Pflichten der Mieter haftet.
• Alle zusätzlichen Vereinbarungen fordern schriftliche Form und sind ein notwendiger Bestandteil des Vouchers/des Buchungsvertrags.
3. Zahlungen
• Bei der verbindlichen Buchung gibt es in der Regel eine fällige Vorauszahlung in Höhe von
50% - 100% aus dem Gesamtbetrag.
• Es ist nötig die Zahlungen in der geforderten Währung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen (= aufs Konto gutzuschreiben). Wenn die Zahlung „am Ort“ möglich ist, wird es in bar in der geforderten Währung am Tag der Ankunft bei der Übernahme der Schlüssel gezahlt.
• Reiseagentur OTRE kann zuallererst eine Anzahlung in der Höhe 25%-50% aus dem Gesamtbetrag nehmen und dann 60 Tage vor Anreise kann Rechnung für Restzahlung machen.
• Wenn die Zahlung innerhalb der angeführten Frist nicht durchgeführt wird, hat der Vermieter das Recht diese Buchung zu stornieren.
4. Anzahl der Personen, Objektkapazität
Das vermietete Objekt und das zum Objekt gehörende Grundstück dürfen (nicht einstweilig) von einer höheren Anzahl der Personen (Erwachsene, Kinder, Krabbelkinder) bewohnt werden, als angeführt ist. Der Vermieter muss die Personen nicht unterbringen, die darüber sind, bei der Möglichkeit der Unterkunft kann er sie extra berechnen, oder kann er den Mieter wegen der Verletzung des Mietvertrags sofort ersatzlos von dem Objekt verweisen. Wenn das Alter der Mitreisenden nicht angeführt ist, geht man von den Erwachsenen aus. Es ist nicht erlaubt auf dem Grundstück des Objekts im Zelt, Caravan oder im Auto zu übernachten.
5. Verpflichtung zur Beteiligung
• Wenn der Mieter bei der Übernahme des vermieteten Objekts Schäden auf dem Objekt feststellt, oder wenn er die mit der Objektbeschreibung zusammenhängende Vorwürfe hat, ist es nötig alles unverzüglich dem Besitzer oder dem Verwalter zu melden. Der Mieter verpflichtet sich den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren, wenn er eine Abweichung in den gebotenen Diensten feststellt, damit ihm der Vermieter einen Ersatz für die Verletzung seiner Vermieterpflichten gewähren kann.
• Im Fall der Reklamationen, die der Vermieter nicht beseitigt, empfiehlt man sich unverzüglich sich über eine Ermäßigung aus der Miete zu vereinbaren. Die Ermäßigung gilt nicht, wenn der Mieter am Ort die Anmeldung der Mängel dem Besitzer, bzw. dem Verwalter vernachlässigt. In diesem Fall verliert der Mieter jeden beliebigen Anspruch auf die Ermäßigung aus dem Mietpreis. Die Geltendmachung der Ansprüche nach der Beendigung der Miete ist ausgeschlossen. Der Vermieter kann dafür die Garantie nicht übernehmen.
• Im Fall, dass es zu jeder beliebigen Störung oder Komplikation kommt, verpflichtet sich der Mieter mit dem Vermieter oder dem Verwalter zusammenzuarbeiten und vor allem ihnen den Zugang ins Objekt zu ermöglichen und somit einen möglichst kleinen Umfang der Schäden zu sichern.
• Das dem Mieter zur Nutzung übergebene Objekt muss dem Vermieter/dem Verwalter bei der Abfahrt so übergeben werden, wie es übernommen wurde. Die Schäden sollen dem Vermieter angemeldet werden und mit ihm gelöst werden.
• Der Mieter haftet für alle Personen, die zusammen mit Ihm das Objekt mieten.
6. Grund- und Schlussaufräumung
• Die Grundaufräumung bedeutet das aufgeräumte Objekt dem Vermieter am Tag der Abfahrt zurückzugeben. Die Grundaufräumung schließt das Wegräumen der restlichen Lebensmittel, das Abwaschen und Waschen der Küchengeräte und Liquidieren der Abfälle durch den Mieter ein.
• Die Grundaufräumung führt der Mieter unabhängig von der Schlussaufräumung.
• Die nachfolgende Schlussaufräumung, die getrennt am Ort kalkuliert werden kann, oder die schon im Mietpreis eingeschlossen sein kann, nach der Objektbeschreibung, führt der Vermieter unabhängig von der Grundaufräumung durch.
• Wenn im Haus/Appartement/Wochenendhaus nach dem Mieter unangemessen Unordnung bleibt, wird dem Mieter die Aufräumung zusätzlich berechnet.
7. Stornobedingungen
Von der Buchung kann der Mieter wann immer vor dem Beginn der Miete zurücktreten. Der Rücktritt von der Miete muss schriftlich durchgeführt werden. Die Aufenthalte, von denen in schriftlicher Form nicht zurückgetreten wurde, werden für verbindlich geltend gehalten. Wenn der Mieter den bestellten Aufenthalt nicht antritt, gehört dem Vermieter 100% des Preises aus dem Gesamtaufenthalt.
Die Höhe der Vertragsstrafen:
- Stornierung des Aufenthalts 30 Tage vor dem Antritt und mehr: Gebühr 25% aus dem Gesamtpreis für den Aufenthalt
- Stornierung des Aufenthalts 29 - 15 Tage vor dem Antritt: Gebühr 50% aus dem Gesamtpreis für den Aufenthalt
- Stornierung des Aufenthalts 14 - 0 Tage vor dem Antritt: Gebühr 100% aus dem Gesamtpreis für den Aufenthalt
• Wenn der Mieter für sich einen Ersatz sichert, ist die Bestellung auf klassische Weise erledigt und auf Verlangen ist die Bestätigung über die Änderung des Namen und des Nachnamen des Gastes ausgestellt, damit sich der Ersatzmann beim Vermieter ausweist.
• Wenn der Kunde die Forderung hat den schon bestellten und bezahlten Aufenthalt auf ein anderes Objekt oder eine andere Frist zu verschieben, ist diese Verschiebung mit einer einmaligen Summe in Höhe von 1.000 CZK vergebührt. Es ist nicht möglich diese Verschiebungen innerhalb von 40 und weniger Tagen vor dem Antritt zu realisieren.
8. Rücktritt des Vermieters
• Der Vermieter kann wann immer, auch nach der Bezahlung des Mietpreises vom Mietvertrag im Fall zurücktreten, dass für ihn die Erfüllung des Vertrags über die Miete unmöglich wird. In diesem Fall bieten der Vermieter oder der Vermittler dem Mieter, wenn es möglich ist, ein äquivalentes Objekt. Bei der Vermittlung eines gleichen oder besseren Angebots wird der Mietvertrag für erfüllt gehalten. Wenn es nicht gelingt ein Ersatzobjekt zu sichern, gibt der Vermittler die ganze Bezahlung zurück, die im Zusammenhang mit der Bestellung die Gäste der Agentur bezahlt haben. Der Mieter hat kein Recht auf einen anderen Ersatz.
• Der Vermieter kann außerdem vor dem Antritt von der Vermietung zurücktreten, oder kann nach dem Antritt die Miete kündigen, wenn:
■ der Mieter ständig die Geschäftsbedingungen auch trotz des Hinweises verletzt,
■ der Mieter im Widerspruch mit dem Buchungsvertrag handelt, dass die sofortige Kündigung der Miete berechtigt ist
■ der Mieter den Mietpreis in der Fälligkeitsfrist nicht bezahlt.
ALLGEMEINE TIPPS UND INSTRUKTIONEN FÜR DIE GÄSTE DER REISEAGENTUR OTRE GMBH
1. Ausstattung
Die Ferienhäuser und die Wohnungen wurden nach dem persönlichen Geschmack des Besitzers gebaut und ausgestattet. Einige sind einfach und zweckmäßig ausgestattet. Es kann passieren, dass es in einigen Objekten viel weniger Möbel gibt, als wir von zu Hause gewöhnt sind. Bei der Versorgung mit dem Warmwasser mit dem Boiler ist das Duschen von den Möglichkeiten dieser Anlage abhängig. Auch wenn im Objekt ein Fernseher ist, ist es nicht möglich unbedingt davon auszugehen, dass der Empfang der tschechischen oder ausländischen Programme möglich ist. Die Kosten auf die Heizung können getrennt berechnet werden. Technische Störungen aller Arten sollen sofort der Reiseagentur OTRE angemeldet werden, um die Besserung zu sichern. Die Reparaturen können manchmal länger dauern, als man erwartet.
2. Objektbeschreibung
Die Beschreibungen wurden mit großer Sorgfalt ausgearbeitet. Die Beschreibungen im Katalog gründen sich auf den Daten von den Besitzern der Wochenendhäuser und entsprechen dem Informationszustand in der Zeit der Zusammenstellung des Katalogs. Viele Besitzer modernisieren, bzw. ändern ihre Wochenendhäuser oder Grundstücke. So können kleine Änderungen entstehen. Wenn aber die Änderungen nicht relevant sind, verpflichtet sich der Besitzer den Mieter zu informieren. Bei jedem Objekt gibt es eine Fotogalerie.
3. Ankunft und Abfahrt
Die Ankunft und die Abfahrt verlaufen individuell. In Ihrem eigenen Interesse sollen Sie die Ankunft in Bezug auf die Entfernung und die Ausstattung des Autos planen. Konkrete Zeit des Antritts ist im Voucher/Buchungsvertrag angeführt. Jede beliebige Verspätung sollen im jeden Fall mit dem Vermieter vereinbart werden. Die Kontakttelefonnummer finden Sie im Buchungsvertrag. Die Abfahrt soll spätestens bis zu 10 Uhr verwirklichen.
Sie sollen jedenfalls bei Tageslicht ankommen, es ist nämlich schwer einige Zufahrtswege im Dunkeln oder im Winter bei Schneestürmen und/oder im hohen Schnee zum ersten Mal zu finden. Wenn die Beschreibung auf einen steilen und nicht gepflegten (Wald-, Feld- oder Naturweg) Zufahrtsweg aufmerksam macht, sollen Sie keine Autos mit niedrigem Fahrgestell nutzen.
Die Ankunft außer der Arbeitszeit ist mit der einmaligen Gebühr in Höhe von 500,-CZK vergebührt. Wir unterbringen höchsten bis zu 20 Uhr.
4. Betten, Lagerplätze, Holz, Trinkwasser
Bei den Aufbettungen handelt es sich in der Regel um ausziehbare Betten, ausziehbare Couch oder Sessel und kleinere Liegestühle. Die Lagerplätze in den Ferienobjekten sind nicht zu groß. Es ist nicht möglich davon auszugehen, dass für jede Person ein großer Schrank zur Verfügung steht. Wenn Sie im Buchungsvertrag/Voucher keine Bettwäsche, Handtücher, Badetücher, Geschirrtücher im Preis angeführt haben, empfehlen wir Ihnen eigen zu bringen. Das Holz bildet den Bestandteil des Mietpreises nicht. Am Ort können Sie direkt vom Vermieter Holz oder in der Agentur Brikette kaufen.
Alle Objekte im Angebot haben die Quelle des fließenden Wassers (wenn nicht anders angeführt ist), das jedoch zum direkten Verzehr nicht immer geeignet ist – es ist nicht trinkbar. Nehmen Sie die Daten in der Objektbeschreibung auf den Webseiten www.otre.cz zur Kenntnis.
5. Grundstücke
Viele Grundstücke sind Naturgrundstücke. Es ist nötig damit zu rechnen, dass darauf Bäume und Sträucher sein können. Das Gartenmöbel soll nicht immer der Anzahl der angekommenen Personen entsprechen. In der Regel stehen mindestens 1 Tisch und 2 Stühle zur Verfügung. In Hinsicht auf den echt natürlichen Charakter von einigen Grundstücken kann hier Insekt vorkommen (z.B. Mücken, Fliegen, Spinnen, Ameisen). Die Spinnennetze können manchmal auch in der Nacht entstehen. Nicht immer ist es möglich den Zugang der frei herumlaufenden Katzen und Hunde auf das Grundstück zu verhindern. Der Vermieter haftet für die auf dem Grundstück geparkten Autos.
Das Lipno-Gebiet ist ein sich schnell entwickelnden Gebiet, in dem man immer neue Häuser und Infrastrukturen baut. Die Reiseagentur OTRE kann die Tätigkeiten der Baufirmen und andere Geräusche in der Umgebung der Erholungsobjekte nicht beeinflussen.
6. Haustiere
Die Information, ob es möglich ist, ein Haustier mitzunehmen, ist in der aktuellen Objektbeschreibung angeführt. Bei der Buchung des Aufenthalts ist es nötig die Art und die Größe des Tiers bekannt zu geben, und zwar auch im Fall, dass ein Haustier im Objekt willkommen ist. Die Erlaubnis gilt im Prinzip nur für ein Haustier. Rechnen Sie, bitte, aber auch damit, dass der Vermieter für den Aufenthalt des Haustiers am Ort 100,- CZK/Tag/Tier berechnen kann. Haben Sie, bitte, im Gedächtnis, dass in einigen Einrichtungen Hunde nicht willkommen sind.
7. Entfernungen und Öffnungszeiten
Die Daten über die Entfernungen sind in der Regel vom Vermieter abgeschätzt (Luftentfernungen) und dienen zu Ihrer Orientierung. Die Skizentren, Skilifte, Verleihe, Einkaufmöglichkeiten, Restaurants und andere angeführten Einrichtungen und deren Öffnungszeiten sind oft von der Saison abhängig und haben den ganzjährigen Betrieb nicht. Der Vermieter hat auf die Öffnungszeit keinen Einfluss, und darum kann er die Entfernungen nicht garantieren. Die Abweichungen können wann immer auftreten
Die Entfernungen für die Möglichkeit des Badens beziehen sich auf die Sommerangebote. Dasselbe gilt auch für die Freibäder. Die Entfernung zum Wasser muss nicht bedeuten, dass hier das Baden möglich ist. Bei vielen Sportangeboten rechnet man damit, dass im Sommer genug Sonne ist.
Die Angaben über die Skilifte und andere Winter-Sportmöglichkeiten gründen sich auf den Informationen der Vermieter und / oder der Betreiber aus dem vorigen Jahr. Bei den Privateinrichtungen entscheidet über den Betrieb der entsprechende Besitzer. Darum ist es möglich, dass die Skilifte gleich wie im vorigen Jahr nicht zur Verfügung stehen und die Entfernungen verlieren so für die aktuelle Saison die Gültigkeit.
8. Kurgebühr und Kaution
Die Kurgebühr wird immer getrennt gerechnet und die Höhe ist von der Regulierung der entsprechenden Gemeinde abhängig. Die Gebühr ist immer bei der Ankunft fällig. Es beträgt 15,- bis zu 30,- CZK pro Tag und Person. Bei der Buchung führen Sie, bitte, alle Mitreisenden einschließlich des Alters an, um die Kurgebühr richtig zu berechnen. Wenn das Alter der Personen nicht ist, geht man von den Erwachsenen aus. Bei der Ankunft werden wir bei der Übernahme der Schlüssel die Kaution für die Ausstattung des Hauses in Höhe von mindestens 3000,- CZK in bar fordern. Haben Sie, bitte, das Geld vorbereitet, sonst kann die Übergabe der Schlüssel abgelehnt werden. Einige Besitzer ziehen die Kaution bei der ordentlichen Übergabe des vermieteten Objekts selbst ein. Bei der Abfahrt folgt nach der ordentlichen Übergabe des vermieteten Objektes die Rückgabe der Kaution von dem Besitzer direkt am Ort oder bei der Übergabe der Schlüssel in der Reiseagentur. Einige Besitzer berechnen die im Voraus vereinbarten Verbraucherkosten.
9. Reklamation
• Falls die in der Objektbeschreibung enthaltenen Dienste nicht ordentlich geleistet sind, hat der Kunde das Recht die Besserung vom Quartiermeister zu fordern. Wenn es nicht gelingt, die Mängel oder die Störungen zu beseitigen, hat der Kunde das Recht die Reklamation beim Quartiermeister am Ort des Aufenthalts geltend zu machen und einen adäquaten Ersatz oder eine Ermäßigung aus dem Aufenthalt zu fordern. Am bestens ist die Reklamation schriftlich geltend zu machen. Wenn die Reklamation per E-Mail oder andere elektronische Form geltend gemacht wird, macht OTRE auf eventuelle Probleme mit der Datenübertragung aufmerksam, die sowohl auf der Seite des Absenders, als auch des Empfängers erscheinen können. OTRE haftet also für ordentliche Erledigung der Reklamation nicht, die nur elektronisch oder per E-Mail geltend gemacht wird.
• Die Reklamation der Vermittlerdienste macht der Kunde beim Vermittler (OTRE) ausschließlich in schriftlicher Form geltend.
• OTRE besucht regelmäßig die gebotenen Objekte und bemüht sich um möglichst große Richtigkeit der Angebotstexte. Es ist jedoch für den Zustand der Erholungsobjekte im Moment jedes Antritts des Erholungsaufenthalts nicht verantwortlich. Für die Ausstattung des Objektes, den technischen und hygienischen Zustand der Objekte, für die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen und für die Leistung der im Katalog und im Internet angeführten Dienste ist der Quartiermeister verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich die Betriebsordnung im Erholungsobjekt einzuhalten, wenn es zur Verfügung steht, denn es bildet dann den untrennbaren Bestandteil des Vertrags zur Unterkunft, der mit dem Quartiermeister abgeschlossen wurde.
• OTRE ist für den Betrieb der Schwimmbäder, Skilifte, Restaurants, Geschäfte und anderer Dienste nicht verantwortlich. Die Informationen über die Dienste, die den Bestandteil der Objektausstattung nicht bilden, werden öffentlichen Informationsquellen entnommen und sind ohne Garantie. Die Informationen über die Entfernungen zu den einzelnen Diensten und Erholungsmöglichkeiten sind Orientierungsinformationen. OTRE ist für die Bewegung von kleinen Nagetieren, Insekt und Haus- und Wirtschaftstieren in den Objekten und deren unmittelbaren Umgebung verantwortlich. OTRE ist für den Empfang und die Qualität des Fernsehsignal und Internetanschlusses, für die Trinkwasserqualität in den Erholungsobjekten und für die Qualität der Umzäunung der Erholungsobjekte verantwortlich. OTRE ist weiter für die Bautätigkeit und andere Geräusche in der Umgebung der Erholungsobjekte nicht verantwortlich.
• Die Wochenendhäuser und Ferienhäuser stellen eine spezifische Art der Unterkunft dar und darin können nichttraditionelle Innenelemente genutzt werden (Dacheinbauten, Studios, Souterrainräume, Anbauten usw.), die sich nach gewöhnlichen Baunormen nicht richten. Die Wochenendhäuser und Ferienhäuser können frei in Natur und im Terrain situiert werden. Für den Zugang und die Zufahrt zu den Objekten ist es oft nötig die örtlichen oder nichtbefestigten Straßen zu nutzen, deren Zustand und Befahrbarkeit die aktuelle Jahreszeit oder das Wetter beeinflussen können. Darum nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass für diesen deren Zustand OTRE nicht verantwortlich ist.