ANGELKARTE AM LIPNOSTAUSEE
WICHTIGE INFOS ZUM ANGELKARTEN VERKAUF:
Zum Angeln brauchen Sie Ihre Angelnschein aus Ihre Land! Ohne Angelnschein können Sie nicht am LipnoStausee angeln. Ohne Angelnschein bekommen Sie nicht Tschechische Lizenz!
Die Angelkarte können Sie in unsere Reisebüro OTRE kaufen. Sie müssen mit Ihre Angelnschein, Personalausweiss und tschechischen Lizenz kommen. Ohne diese 3 Dokumente können wir Ihnen nicht die Angelkarte verkaufen.
Preise:
200 CZK 30 Tage + Bearbeitungsgebühr
500 CZK 10 Jahren + Bearbeitungsgebühr
1 000 CZK unbegrentz + Bearbeitungsgebühr
Stadlichelizenz kann nur im Rathaus in der Stadt Horní Planá gekauft werden.
Kontakt: Náměstí 54, 382 26 Horní Planá; Tel.+420 380 724 421, Email:poplatky@horniplana.cz
Damit Sie schon am Anreisetag sofort am Lipnostausee angeln dürfen, bieten wir nur für unsere Gäste folgendes Service an. Senden Sie uns (nur unsere Gäste):
1. Ihre unterschriebenen Antrag zur Erstellung des CZ Angelscheines (der Antrag muss farbig ausgedruckt werden)
2. eine Kopie Ihren Personalausweises oder Reisepass
3. eine Kopie von Ihren Angelkarte in der Heimatland oder einen CZ Angelkarte aus Ihrem letzten Besuch
4. Bürger von einem Staat, mit dem Tschechische Republik kein Abkommen über Rechtshilfe abgeschlossen hat, legen einen Angelschein mit einer Apostille vor = Achtung – wichtige Informationen für die Angler aus Deutschland und Holland!
MUSTER:
Legalisationen und Apostillen beim Landgericht Passau
Die Verwaltung des Landgerichts Passau ist zuständig für die Zwischenbeglaubigung zur Legalisation sowie für die Erteilung von Apostillen von Dokumenten aus dem Landgerichtsbezirk Passau
Diese Dokumente können sein:
- notarielle Urkunden
- gerichtliche Dokumente
- Übersetzungen eines vom Präsidenten des Landgerichts Passau öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers
Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).
Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.
Anschrift und Ansprechpartner
Landgericht Passau
z. Hd. v. Frau Annemarie Süß
Zengergasse 1
94030 Passau (Postanschrift)
Telefon: 0851-394-105
Telefax: 0851-394-4004
Sprechzeit: Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis
Die Urkunden können mit der Post geschickt oder persönlich bei Frau Süß auf Zimmer 51 zu den oben genannten Sprechzeiten abgegeben werden.
Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird.
Für die Fertigstellung der Urkunden muss eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen in Kauf genommen werden.
Die Kosten betragen 20,-Euro für jede Urkunde. Sie erhalten über die fällige Gebühr eine Kostenrechnung.
Angelkarten 2024 Nicht-Forrellengewässer
Erwachsene (ab 15 Jahre) |
Kinder (bis 14,99 Jahr) |
|
1 Tag | 1 200 Kč | - |
3 Tage |
2 000 Kč | 1 000 Kč |
10 Tage | 3 000 Kč | 1 500 Kč |
1 Jahr (01.01. - 31.12.) | 7 000 Kč | - |
Angelkarten 2024 Forrellengewäser
Erwachsene (ab 15 Jahre) |
Kinder (bis 14,99 Jahre) |
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1 Tag | 1 200 Kč | - |
3 Tage | 2 000 Kč | 1 000 Kč |
10 Tage | 3 000 Kč | 1 500 Kč |
Jahr (01.01. - 31.12.) | 7 000 Kč | - |
Bitte legen Sie den gültigen Personalausweiss oder Reisepass und den tschechischen Angelschein vor.